Wir fordern einen selbstbestimmten dritten Geschlechtseintrag!

Offener Brief zum 3. Geschlechtseintrag 02.06.2020

Schriftzug Queering Girl auf pinker Wand

Planet 10 hat den Brief an Bundesinnenminister Nehammer mitunterzeichnet. Insgesamt haben 64 Organisator*innen den Brief unterschrieben.

… Im Juni 2018 wurde vom Verfassungsgerichtshof anerkannt, dass es einen dritten Geschlechtseintrag für jene Menschen geben soll, die sich nicht als Mann oder Frau identifizieren. Im Dezember 2018 wurde daraufhin ein Erlass ausgegeben, in dem das Vorgehen bei derartigen Personenstandsänderungen geregelt ist. Dieser Erlass ist jedoch äußert restriktiv gestaltet, was dazu führt, dass tatsächlich bereits viele Menschen in den Standesämtern abgewiesen wurden. …

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200602_OTS0033/offener-brief-an-innenminister-nehammer-zum-3-geschlechtseintrag

Unsere Forderungen sind

zitiert aus dem offenen Brief zum 3. Geschlechtseintrag

  • Neben den bisher möglichen Einträgen “weiblich”, “männlich”, “offen” und “divers” muss auch der Eintrag “inter” zur Verfügung stehen.
  • Die Regelung bezüglich eines medizinischen Expert*innenboards (sog. VdG-Board) ist überflüssig und zu streichen -eine Änderung nach Selbstauskunft beim Standesamt muss ausreichen. Das VdG-Board war ursprünglich vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bzw. der dortigen Arbeitsgruppe für Behandlungsempfehlungen bei VdG als Expertise-Netzwerk für Diagnostik, Beratung und Behandlungsentscheidungen angedacht. Dies sollte auch die Kompetenz des Boards bleiben -die beteiligten Mediziner*innen sollten dagegen nicht plötzlich eine zweckentfremdete Funktion für Personenstandsangelegenheiten ausüben. Darüber hinaus existiert dieses Board de facto nicht -der Erlass verweist auf bloße Kontaktdaten einer (unvollständigen) Liste von Versorgungsstrukturen, und eben nicht auf das sog. VdG-Board.
  • Bürokratische Hürden zur Änderung des persönlichen Geschlechtseintrags müssen abgebaut werden. Gleichzeitig braucht es strenge Datenschutzmodalitäten für frühere Geschlechtseinträge.
  • Der Geschlechtseintrag einer Person muss mehr als einmal gewechselt werden können. Dies soll nicht einem möglichen Missbrauch dienen, sondern der Tatsache Rechnung tragen, dass sich das Empfinden der Geschlechtsidentität im Laufe eines Lebens (Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter) verändern kann. Die psychische und physische Entwicklung eines jeden Menschen zeigt sich erst im Aufwachsen, kannunterschiedlich lange dauern und ist nicht vorhersehbar. Bis zur Entscheidung, einen Geschlechtseintrag berichtigen zu lassen, durchlaufen Betroffene in der Regel meist lange persönliche Prozesse